Verkehrsrecht – Rote Ampel überfahren – jetzt richtig handeln!

Eine rote Ampel zu überfahren wird als sogenannter Rotlichtverstoß durch die Verkehrsbehörden verfolgt und geahndet. Es sind Bußgelder und Fahrverbote sowie Eintragungen in das Verkehrszentralregister in Flensburg möglich (“Punktekonto”). Rotlichtverstöße können auch durch Fahrradfahrer (oder als Fußgänger) erfolgen. Hier geht es aber um die Ordnungswidrigkeit durch Autofahrer. Einsprüche sind möglich und sinnvoll hinsichtlich der Messmethoden und Messgeräte sowie der etwaigen Zeugenaussagen zum Rotlichtverstoß. Es empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht.

Was ist ein Rotlichtverstoß?

Wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren, begehen Sie einen Rotlichtverstoß. Dabei ist nicht die eigentliche Haltelinie relevant, sondern der sogenannte geschützte Bereich, der zur Ampel gehört. In diesen müssen Sie eingefahren sein, während die Ampel schon Rot war. Die zu erwartenden verkehrsrechtlichen Sanktionen ergeben sich unter anderem aus der Dauer und damit Schwere des Rotlichtverstoßes. Dabei werden 2 Optionen unterschieden:

  • Rotlichtverstoß – einfacher Verstoß – für diesen leichteren Fall muss die Ampel weniger als eine Sekunde beim Einfahren rot gewesen sein.
  • Rotlichtverstoß qualifizierte Form: für diesen Fall muss der Rotlichtverstoß durch das Überfahren einer roten Ampel länger als 1 Sekunde erfolgt sein. In diesem Fall müssen Sie mit erheblich härteren Sanktionen rechnen.

Grundsätzlich ist auch nicht jedes Überfahren einer roten Ampel strafbar oder ordnungswidrig. Es gibt absolute Ausnahmefälle, in denen das Überfahren zulässig ist. Dazu zählt ein Ampeldefekt, den Sie aber genau prüfen müssen, indem sie entweder fünf Minuten bei Rot warten oder 2 Ampelschaltungen verstreichen lassen. Dann erst dürften Sie eine defekte rote Ampel überfahren – aber auch nur durch nach sorgsamen Prüfen, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden können. Seit der Wiedervereinigung gibt es außerdem den sogenannten grünen Pfeil. Bei diesem Verkehrszeichen dürfen Sie bei einer roten Ampel nach rechts abbiegen – Voraussetzung ist aber, dass Sie an der Haltelinie einmal gestoppt haben, um zu überprüfen, dass das Rechtsabbiegen ohne Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Eine letzte Erlaubnissituation ist, dass Sie eine rote Ampel unter der Beachtung der ansonsten vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer überfahren, um Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht (Wegerechten) Platz zu machen, die hinter Ihnen heranfahren und die Freimachung der Straße begehren. Wenn Sie die Haltelinie überschritten haben, aber vor dem geschützten Bereich der auf Rot stehenden Ampel stoppen, liegt nur ein Haltelinienverstoß vor, der weniger hart sanktioniert wird. Hier ist ein Bußgeld von nur 10 Euro fällig. Die Bestrafung des Überfahrens der roten Ampel kann noch höher ausfallen, wenn Sie durch den Rotlichtverstoß einen Unfall verursachen oder andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährden. Ein qualifizierter Verstoß wird in der Regel zusätzlich mit Punkten und einem Fahrverbot bestraft. Die extremste Form des Rotlichtverstoßes ist, wenn das Überfahren der Ampel bei Rot mit einer Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit erfolgt. In diesem Fall kann sogar eine Straftat vorliegen, die mit bis zu 5 Jahren Haft verfolgt werden kann.

Kurzer Überblick über die Strafen

  • der einfache Rotlichtverstoß wird mit 1 Punkt in Flensburg und 90 Euro Bußgeld verfolgt. Höhere Bußgelder sind möglich, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden oder eine Sachbeschädigung erfolgt.
  • der qualifizierte Rotlichtverstoß zieht eine Strafe von 2 Punkten in Flensburg und 200 Euro sowie ein Fahrverbot nach sich. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro und das Fahrverbot auf 2 Monate. Wenn Sie eine Fahrerlaubnis auf Probe haben, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.

Einspruch möglich

Der Bußgeldbescheid über einen Rotlichtverstoß ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch einlegen können. Das kann aus verschiedenen Gründen auch durchaus erfolgreich sein.

  • fehlerhafte Messgeräte: Viele bei Rotlichtverstößen eingesetzte Blitzer und Messgeräte sind fehlerhaft, weil sie zum Beispiel nicht ordnungsgemäß geeicht oder konfiguriert sind. In diesen Fällen lohnt ein Einspruch, weil die Resultate der Messung nicht rechtlich verwertbar sind.
  • fehlerhafte Messung durch Polizeibeamte. Wenn der Rotlichtverstoß durch Polizeibeamte mittels Augenschein als Zeige beobachtet wurde, kann es sich lohnen, die ordnungsgemäße Schulung der Beamten infrage zustellen. Wenn diese nicht richtig ausgebildet wurden, um einen Rotlichtverstoß rechtssicher mit genauen Zeitangaben festzustellen, ist die Belastung durch Zeugenaussagen nicht verwertbar.
  • ein Beweisfoto kann unlesbar sein, das heißt, Sie sind nicht eindeutig als Fahrer zu erkennen. In dem Fall können Sie aber dazu verpflichtet werden, ein Fahrtenbuch zu führen. Bei Fahrverboten kann ein Einspruch lohnen, wenn Sie Berufskraftfahrer sind und sonst Ihre Arbeit verlieren würden.

In jedem Fall sollten Sie einen versierten Fachanwalt beauftragen, der sich mit Einsprüchen gegen Rotlichtverstöße auskennt. Teilweise gibt es auch Versicherungen, die diese Rechtsfälle abdecken. Dazu gehört auch meist die Mitgliedschaft in einem Automobilclub. Oder Sie haben eine extra Verkehrsrechtsschutzversicherung. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, sollten Sie auch zunächst prüfen lassen, ob der Ihnen zum Vorwurfe gemachte Verstoß nicht sogar schon verjährt ist. Ein Rotlichtverstoß verjährt bereits nach drei Monaten. Viele Verkehrsbehörden haben Probleme mit Personal oder Software, dass nicht selten Bußgeldbeschiede erst versendet werden, wenn die Verjährung zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeit schon eingetreten ist.