Fast jeder deutsche Autofahrer hat es schon einmal getan – das Handy am Steuer benutzt. Für die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer sollten Sie sich jedoch auf die Straße und den Verkehr konzentrieren. Es ist nachgewiesen, dass sich die Unfallquote durch die vermehrte Nutzung der Smartphones bereits deutlich erhöht hat. Mit welchen Konsequenzen Sie nach einem solchen Vergehen rechnen müssen, ist abhängig von den genauen Umständen. In einigen Fällen gibt es erfolgsversprechende Gründe für einen Einspruch.
Konsequenzen der Handy-Nutzung am Steuer
Seit dem 19. Oktober 2017 gelten erhöhte Sanktionen für die Handybenutzung im Straßenverkehr. Die Mindeststrafe für ein solches Vergehen ist ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Kam es aufgrund der Nutzung des Smartphones zu einer Gefährdung, so steigt das Bußgeld dadurch auf 150 Euro. Bei einem verursachten Unfall hat der Verursacher sogar 200 Euro zu zahlen. Sowohl bei einer Gefährdung als auch bei einem Unfall werden zusätzlich zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot verhängt.
Doch nicht nur Telefonieren zählt zur Nutzung eines Mobiltelefons. Das Schreiben von Nachrichten, das Knipsen von Fotos, das Ablesen der Uhrzeit sowie die Nutzung sämtlicher Funktionen des Handys sind ebenso strafbar, solange man sich hinter dem Steuer und bei laufendem Motor befindet. Es ist nicht nötig, dass Sie mit dem Smartphone in der Hand geblitzt werden. Wird die Polizei auf Sie aufmerksam und beobachtet Sie bei der Handynutzung hinter dem Steuer, so können Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, welcher Ihnen innerhalb der nächsten drei Monate zugestellt wird.
Neben einer zu zahlenden Strafe, sowie einem Punkt kann es sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Grund dafür ist eine fahrlässige Handlung. Kommt es zu einem Unfall, so schränken viele Versicherungen den gebotenen Schutz ein, wenn dieser durch die Nutzung des Handys am Steuer verursacht wurde.
Im Verkehrsrecht gelten auch Radfahrer als Fahrzeugführer. Aus diesem Grund gilt auch hinter dem Lenkrad eines Fahrrads absolutes Handyverbot. Möchte ein Radfahrer telefonieren und verfügt über keine Freisprecheinrichtung oder ein Headset, muss er anhalten. Inbegriffen sind sämtliche Aktivitäten am Handy, somit gehört – wie auch beim Autofahrer – das Wegdrücken eines eingehenden Anrufes zur aktiven Nutzung des Telefons und ist somit untersagt.
Oftmals kommt es bei der Benutzung des Handys am Steuer auch zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Auch für eine solche Kombination zweier Ordnungswidrigkeiten gibt es ein klar geregeltes Bußgeld. Während die höhere Strafe vollständig zu bezahlen ist, wird die niedrigere Strafe halbiert. Eventuelle Punkte und/oder Fahrverbote werden zusätzlich berücksichtigt.
Möglichkeiten des Einspruchs und deren Erfolgschancen
Die Nutzung des Smartphones am Steuer gilt als Hauptursache für Unfälle im Straßenverkehr. Egal, ob es sich um das Schreiben von SMS oder um Telefonate handelt – das Handy am Steuer in der Hand zu halten gilt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend mit einem Bußgeld bestraft.
Viele Betroffene legen jedoch in Folge eines Bußgeldbescheids Einspruch bei den Gerichten ein. Da die Regelungen sehr klar formuliert sind, ist der Sinn eines solchen Einspruchs jedoch fragwürdig.
Die Regelungen bezüglich der Nutzung eines Smartphones im Straßenverkehr sind folgendermaßen:
Das Telefonieren am Steuer muss über eine Freisprechanlage erfolgen.
Das Handy darf ausschließlich bei abgeschaltetem Motor in der Hand gehalten werden.
Die Nutzung des Smartphones als Navigationssystem ist nur dann erlaubt, wenn dieses über eine Sprachfunktion bedient und während der Fahrt nicht aufgenommen werden muss.
- Eingehende Anrufe dürfen nicht weggedrückt werden.
- Ein Anhalten auf dem Standstreifen, um das Handy zu bedienen, ist verboten.
- Das Lesen oder Verfassen von Nachrichten ist untersagt. Eine Ausnahme ist die Nutzung der integrierten Sprachfunktion des Autos.
- Das Hören von Musik mit dem Handy ist verboten, wenn das Smartphone dafür per Hand bedient werden muss. Ipods und ähnliche Geräte dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.
- Es ist nicht erlaubt, das Mobiltelefon wegzulegen oder weiterzureichen.
- Sobald der Motor abgeschaltet ist, ist die Nutzung des Smartphones erlaubt. Dies gilt jedoch nicht während des Haltens an einer roten Ampel. Eine Start-Stopp-Automatik zählt nicht als abgeschalteter Motor, somit darf das Telefon auch in dieser Situation nicht bedient werden.
Werden Sie mit Ihrem Mobiltelefon hinter dem Steuer von der Polizei erwischt, so erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen. Diesen müssen Sie mit Ihren persönlichen Angaben vervollständigen und an die jeweilige Behörde zurückschicken. Im Anschluss daran wird Ihnen der eigentliche Bußgeldbescheid zugesandt, in welchem auch das Vergehen “Handy am Steuer” entsprechend erwähnt wird.
Möchten Sie Einspruch einlegen, so muss dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids in schriftlicher Form erfolgen.
Es ist stark vom Einzelfall abhängig, ob ein Einspruch erfolgsversprechend ist oder ob Sie das Bußgeld besser zahlen. Insbesondere bei formellen Fehlern im Bußgeldbescheid ist ein Einspruch jedoch sinnvoll.
Für den Fall, dass Ihre Identität als Fahrer nicht nachgewiesen werden kann oder Sie nicht eindeutig als Fahrzeugführer beschrieben werden können, kann der Bußgeldbescheid ungültig sein. Weitere Gründe für ein nicht rechtmäßiges Verfahren sind eine Aufzählung falscher Nebenfolgen oder wenn diese nicht vorhanden sind.
Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht behilflich sein. Er kennt bereits vorangegangene Urteile sowie die Rechtsprechung und kann Ihnen somit sagen, ob sich der Aufwand eines Einspruchs lohnt und ob Sie die zusätzlichen Kosten eines Prozesses in Kauf nehmen sollten.